Über die Arbeit des Integrationsfachdienstes informierten (sitzend, v.l.) Gert Delp (Mitarbeiter Firma Heldmann), Hans-Peter Heldmann und Gabi Heldmann-Schuster, sowie vom Diakonischen Werk Bergstraße (stehend v.l.) Beate Walter-Gärtner, Susanne Hagen und Kerstin Behrens. © Zelinger
Über die Arbeit des Integrationsfachdienstes informierten (sitzend, v.l.) Gert Delp (Mitarbeiter Firma Heldmann), Hans-Peter Heldmann und Gabi Heldmann-Schuster, sowie vom Diakonischen Werk Bergstraße (stehend v.l.) Beate Walter-Gärtner, Susanne Hagen und Kerstin Behrens. © Zelinger

Integration/Inklusion als unternehmerische Chance

Arbeit und Behinderung schließen sich nicht aus

DWB, BENSHEIM. Der Integrationsfachdienst des Diakonischen Werks Bergstraße bietet
Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz für Menschen mit Schwerbehinderung. Im Rahmen des 30-jährigen Bestehens der Fachberatung folgt eine Darstellung des Arbeitsgebietes.

Der Integrationsfachdienst (IFD) arbeitet im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen Integrationsamtes. Die  Integrationsfachdienste haben die Aufgabe, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern.

Das Beratungsangebot wurde bei Pressegespräch durch ein Praxisbeispiel einer erfolgreichen Integration am Arbeitsplatz veranschaulicht. Der Arbeitgeber, Granitwerk Heldmann, Inhaber Herr Hans Heldmann, Lautertal, und sein Mitarbeiter Herr Gert Delp berichteten von den praktischen Erfahrungen der  Beratung und Begleitung durch den IFD.

Wer kann sich beraten lassen?Die Integrationsfachdienste stehen schwerbehinderten Beschäftigten, Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs-und Personalrät*innen zur Verfügung.

Was ist der Schwerpunkt der Beratung?

Der IFD handelt interessensneutral. Sein Ziel ist es, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Die Beratenden nutzen ihre weitreichenden Netzwerke, um bei Bedarf auch andere Unterstützungen einzubinden. Die ganzheitliche Dienstleistung besteht aus einer individuellen Beratung, die sowohl kurzzeitig als auch längerfristig sein kann.
Die Beratung ist kostenlos. Sie wird durch das Integrationsamt Darmstadt oder anderer Leistungsträger auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches IX beauftragt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Beschäftigung.
Im Rahmen des Hessischen Perspektivenprogramms HePAS kann der IFD schwerbehinderte Menschen bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes unterstützen.

Ansprechpartner*innen:

Susanne Hagen, Bereichsleitung
Dipl. Sozialpädagogin

Kerstin Behrens, IFD Fachberaterin
Dipl. Sozialpädagogin

Beate Walter-Gärtner, IFD Fachberaterin
Dipl. Sozialpädagogin

Tel.: 06251-1072 -21 / -22
E-Mail: ifd@dw-b.de

Diakonisches Werk Bergstraße
Riedstraße 1
64625 Bensheim

Bürozeiten:
Mo-Do 9.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
Fr 9.00 – 14.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.

Quelle: DWB, 07.10.2022
Foto: Bergsträßer Anzeiger (Zelinger), BENSHEIM

Weitere Presseberichte zum Thema:

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https://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/kreis-bergstrasse/kommentar-zum-integrationsfachdienst-weiter-notig_25759684

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https://www.diakoniebergstrasse.de/integrationsfachdienst/

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