Betreutes Wohnen

Es gibt zwei Angebote im Bereich Betreutes Wohnen:

  1. Betreutes Wohnen nach $ 67 SGB XII, für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dieses Angebot schließt eine Lücke zwischen ambulanten und stationären Hilfsangeboten des Zentrums der Wohnungslosenhilfe. Hierbei wird Männern und Frauen, welche auf der Straße oder in einer stationären Wiedereingliederungsmaßnahme gelebt haben, die Möglichkeit gegeben, auch nach dem Bezug eines Wohnraums die notwendige und entsprechende Unterstützung zu erhalten. Die Kontakte erfolgen – je nach Erfordernis – überwiegend als Hausbesuche. Hierbei sollen im Rahmen von einer zeitlich befristeten Lebens- und Alltagsbegleitung perspektivische Hilfen hinsichtlich einer Stabilisierung und Normalisierung der Lebenslage erschlossen werden.
    Auch Menschen, die im Kreis Bergstraße wohnen und von sozialen Schwierigkeiten und z. B. Wohnungsverlust betroffen sind, können dieses Hilfsangebot in Anspruch nehmen.
  2. Betreutes Wohnen nach § 113 SGB IX, für Menschen mit einer Suchterkrankung bzw. für chronisch mehrfach abhängige Menschen (CMA). Immer mehr Menschen mit Sucht- und deren Folgeerkrankungen leben in eigenen Wohnungen und möchten diese selbständige Lebensform so lange wie möglich beibehalten. Um dies zu ermöglichen und den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Status der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten, bedarf es entsprechender Unterstützung.
    Da die betroffenen Menschen in der Regel kaum noch in der Lage sind, ihre Angelegenheiten verschiedenster Art selbstständig anzugehen, wird die sozialarbeiterische Unterstützung in Form des Betreuten Wohnens erbracht. Dies bedeutet, dass die Menschen in ihren Wohnungen  aufgesucht, unterstützt und begleitet werden.

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