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EAA - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Auf Grundlage des Teilhabestärkungsgesetzes werden seit dem 01.01.2022 bundesweit die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] etabliert.

Damit wird für Unternehmen ein flächendeckendes Beratungsangebot rund um die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geschaffen. Etliche Ansprechstellen haben in Hessen ihre Arbeit bereits aufgenommen, unter anderem auch in den Landkreisen Bergstraße und Odenwald.

Im Sinne einer Lotsenfunktion bieten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber [EAA] ausschließlich arbeitgeberorientierte Beratungsangebote. Sie zeigen Fördermöglichkeiten auf, unterstützen konkret bei deren Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamtes, der Integrationsfachdienste und weiterer relevanter Institutionen.

Das LWV Hessen Integrationsamt finanziert die Arbeit der EAA aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen entrichten, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen.

Link zum Online-Angebot der EAA Hessen

https://www.eaa-hessen.de/

Beauftragt von:

LWV Hessen - Integrationsamt