Was ist „Betreutes Wohnen für Familien“?
Das „Betreute Wohnen für Familien“ bietet Eltern, die von psychischer Erkrankung betroffen sind, und ihren Kindern intensive Unterstützung. Der Schwerpunkt liegt neben den gemeindepsychiatrischen Hilfen für die psychisch kranken Eltern in der sozialpädagogischen Unterstützung der Kinder. Ziel ist es, die Angebote der Jugendhilfe und der Gemeindepsychiatrie dem individuellen Hilfebedarf der Familien entsprechend zu vernetzen und die Hilfen „aus einer Hand“ zu erbringen.Das „Betreute Wohnen für Familien“, die in der eigenen Wohnung leben, wird im gesamten Kreis Bergstraße angeboten. Für Familien mit einem besonders intensiven Hilfebedarf stehen ab 15. Mai 2007 drei Wohnungen in Rimbach/Odenwald zur Verfügung.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich an Familien, in denen Vater und/oder Mutter psychisch krank, seelisch behindert oder von einer psychischen Erkrankung bedroht sind (gemäß § 53/54 SGB XII) und die bei der Erziehung ihrer Kinder intensive Unterstützung benötigen und wünschen.
Welche Ziele sollen erreicht werden?
Oberstes Ziel des „Betreuten Wohnens für Familien“ ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Das Familienprojekt soll soviel Normalität wie möglich gewährleisten. Die Familien werden mit Unterstützung durch das Betreute Wohnen in die Lage versetzt, mit ihren Kindern so selbständig wie möglich leben zu können. Ziel ist es, die Erziehungskompetenz der Eltern soweit zu fördern, dass sie längerfristig die Verantwortung für die Kinder ohne professionelle Unterstützung wahrnehmen können. Mit dem Angebot soll auch eine Heimunterbringung verhindert bzw. die Rückkehr der Kinder in die Familie nach einem Heimaufenthalt intensiv begleitetund unterstützt werden. Die individuellen Ziele für Eltern und Kinder werden mit jeder Familie erarbeitet und in Hilfeplänen verbindlich festgelegt und fortgeschrieben.
Welche Hilfen können in Anspruch genommen werden?
Jede Familie hat eine konstante Bezugsperson. Die Angebote sind darauf ausgerichtet, die Familie bei der Verwirklichung ihrer Ziele zu unterstützen. Dies können z. B. Themen im Umgang mit der psychischen Erkrankung, die Förderung der Erziehungskompetenzen und die sozialpädagogische Förderung der Kinder sein. Über die regelmäßig vereinbarten Gesprächstermine und Betreuungskontakte hinaus sind die Mitarbeiter/innen zu verlässlichen Zeiten im Haus erreichbar. In akuten Krisen können die Mitarbeiter/innen des Psychosozialen Zentrums während der Öffnungszeiten angesprochen werden. Das Betreute Wohnen ist nicht auf die ständige Anwesenheit des Betreuungspersonals ausgerichtet.
Was wird von den Familien erwartet?
Weiterentwicklung und Stabilisierung kann nur gemeinsam erreicht werden. Dies bedeutet, dass aktive Mitarbeit und der Wunsch nach Unterstützung zur Erreichung der Ziele erforderlich sind. Wir gehen davon aus, dass die Mütter/Väter mit psychischer Erkrankung regelmäßig fachärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Die Eltern sollten in der Lage sein, die Grundversorgung der Kinder sicherzustellen. Basisfähigkeiten in Bezug auf die Haushaltsführung sollten vorhanden sein. Die Familien müssen bereit sein, mit dem Jugendamt zu kooperieren.
Wie sind die Wohnungen ausgestattet?
Die drei Maisonettewohnungen mit Terrasse sind 80 m² groß. Jede Wohnung verfügt über ein Wohn-/Esszimmer, Toilette, Küche mit Einbauküche im Erdgeschoss und drei weitere Zimmer mit Bad im oberen Stockwerk. Für gemeinsame Aktivitäten steht ein Gruppenraum zur Verfügung. Das Gebäude steht am Ortsrand von Rimbach in einer schönen Wohngegend.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Mieten orientieren sich an der Wohngeldtabelle in Abhängigkeit von der Familiengröße. Die Mieten sowie die Kosten des Lebensunterhaltes müssen selbst bestritten werden (z. B. Arbeitseinkommen, ALG II, Rente, Grundsicherung).
Die gemeindepsychiatrischen Betreuungsleistungen werden bei entsprechenden Voraussetzungen vom Landeswohlfahrtsverband Hessen übernommen. Dies bedeutet, dass jede Familie ihre finanziellen Verhältnisse offen legen muss. Auskunft erteilt der Landeswohlfahrtsverband Hessen: Tel.: 06151/801-0. Die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden beim zuständigen Jugendamt beantragt.
Der Miet- und Betreuungsvertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet und kann bei Bedarf um maximal drei weitere Jahre verlängert werden.
Wie kann man sich bewerben?
Den Bewerbungsbogen als Word-Dokument können Sie hier herunterladen. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung den ausgefüllten Anmeldebogen und einen kurzen handschriftlichen Lebenslauf der Mutter und/oder des Vaters bei und schicken ihn an:
Diakonisches Werk Bergstraße
Psychosoziales Zentrum
Kirchgasse 5
64668 Rimbach
Tel.: 06253/98980
Fax: 06253/989810
E-Mail: rimbach@diakoniebergstrasse.de
Wir werden Sie dann zu einem Vorstellungsgespräch mit Wohnungsbesichtigung einladen. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Ansprechpartnerinnen sind Frau Thiels und Frau Schneider.